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BFH, 10.12.1953 - IV 182/53 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eines Arztes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 58, 448
- BStBl III 1954, 82
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 28.01.1960 - IV 226/58 S
Personeller Anwendungsbereich der Vorschriften über die Ermittlung der …
Es gibt nur einen Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, der für alle Steuerpflichtigen gleichmäßig gilt (Urteil des Reichsfinanzhofs IV 135/41 vom 16. April 1942, Grundwerk zur Steuerrechtsprechung in Karteiform, Bd. II S. 36; Urteile des Bundesfinanzhofs IV 182/53 U vom 10. Dezember 1953, BStBl 1954 III S. 82, Slg. Bd. 58 S. 448; IV 19/55 U vom 12. Mai 1955, BStBl 1955 III S. 205, Slg. Bd. 61 S. 18). - BFH, 24.11.1959 - I 47/58 U
Gewinnermittlung durch die Angehörigen der freien Berufe - Gewinnermittlung durch …
Ihre buchmäßigen Aufzeichnungen genügen also nicht den Anforderungen, die an eine kaufmännische Buchführung, auch an die sogenannte einfache kaufmännische Buchführung, zu stellen sind (Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 182/53 U vom 10. Dezember 1953, BStBl 1954 III S. 82, Slg. Bd. 58 S. 448). - BFH, 24.06.1954 - IV 296/53 U
Ordnungsgemäße Buchführung als Voraussetzung für die Steuerbegünstigung des nicht …
Der Senat hat in der Entscheidung IV 182/53 U vom 10. Dezember 1953 (Bundessteuerblatt - BStBl. - III 1954 S. 82) die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung für die Frage des nicht entnommenen Gewinns eines Arztes verneint, wenn der Arzt kein der kaufmännischen Buchführung entsprechendes betriebliches Kassenbuch führt, welches die laufenden Kasseneingänge und -ausgänge mit ausreichender Bezeichnung des betrieblichen Vorfalls derart ausweist, daß es jederzeit möglich ist, den Soll-Bestand nach dem Kassenbuch mit dem inventurmäßigen Ist-Bestand der Kasse auf die Richtigkeit nachzuprüfen.